Der neue Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzt:innen Wien 2026

Der Kollektivvertrag für Angestellte in Ordinationen in Wien wurde rückwirkend mit 01.01. 2026 aktualisiert.

Während die Ärztekammer mit der Gewerkschaft über den neuen Kollektivvertrag verhandelte, gelangten Berichte an die Öffentlichkeit, wonach die Umsetzung des Kollektivvertrages diesmal zu einem Super-GAU werden würde. Doch vieles von dem, was im Vorfeld befürchtet worden war, ist nicht eingetreten und den Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechnern blieb das Schlimmste erspart.

Die Verhandlungen brachten gleich zwei Kollektivverträge hervor: einen für das Jahr 2025 und einen weiteren für das Jahr 2026. Während der Kollektivvertrag 2025 Änderungen für das gesamte Jahr zum Inhalt hatte, wurden mit dem Kollektivvertrag 2026 lediglich Anpassungen ab 01.06.2026 festgelegt.

Der neue Kollektivvertrag für Angestellten bei Ärzt:innen sieht sowohl eine Mindestlohnerhöhung als auch eine Ist-Erhöhung vor. Die Eckpunkte für 2026:

  • Ist-Erhöhung mit 01.06.2026 um 2,3% max. € 57,–
  • Die Mindestgrundgehälter steigen mit 01.06.2026 und 3,5%, maximal um € 75,–
  • Die Zulagen werden mit 1.6. 2026 auf € 125,– bzw. € 147,– erhöht.

Nach oben scrollen